Steuerberatung … speziell für Rentner
Keine Angst vor dem Finanzamt
Als Rentner oder Pensionär befinden Sie sich zwar im wohlverdienten Ruhestand und sollten Ihre Rente genießen, doch der Fiskus kennt leider keinen Ruhestand. Es besteht nach wie vor eine hohe Unsicherheit, ob der Rentner oder Pensionär nun eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht. Wenn Sie sicher sein wollen, wir beraten Sie dazu gerne und erstellen Ihre notwendigen Steuererklärungen.
Neben Ihren Renteneinkünften sind auch andere Einkünfte wie z. B. aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie etwaige andere Einkünfte zu erfassen. Natürlich kann auch der Rentner/Pensionär mit einer Vielzahl von Absetzungsmöglichkeiten noch Steuern sparen oder zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück erhalten.
Gegebenenfalls sind auch Nacherklärungen erforderlich oder Anträge auf Nichtveranlagung möglich. Auch dazu beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei.
Wir unterstützen Sie
Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie als Rentner oder Pensionär eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Wenn dann eine Einkommensteuererklärung erforderlich ist, berechnen wir Ihre Steuerschuld oder Ihre Steuererstattung, erstellen Ihre Steuererklärung, überprüfen Ihren Steuerbescheid und erheben ggf. Einspruch. So können Sie sicher sein, dass keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zukommen.
Wollen Sie Vermögenswerte oder Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergeben oder erst später vererben, sollte eine vorsorgliche Steuergestaltung nicht fehlen. Gerne besprechen wir Ihre Wünsche und setzen diese steuersparend für Sie um. Bitte informieren Sie sich unter …. Erben und Schenken …
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Rentenbesteuerung.