Steuerberatung … speziell für Unternehmer
Unternehmer und Steuern
Ob Handel, Handwerk, Ladengeschäft, Photovoltaikanlage oder Dienstleistungen; Sie sind unternehmerisch tätig. Dies erfordert einen jährlichen steuerlichen Abschluß in Form einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung oder einer Bilanz, sowie jährliche betriebliche Steuererklärungen, wie z. B. Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung, neben Ihrer Einkommensteuererklärung.
Daneben sind laufende Aufzeichnungen und eine Finanzbuchhaltung und etwaige Lohnabrechnungen erforderlich, sowie entsprechende Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) bereits während des Jahres an das Finanzamt elektronisch weiter zu leiten.
Ihre laufenden Aufzeichnungen und die Finanzbuchhaltung nebst Belegen bilden die Grundlagen Ihres jährlichen Abschlusses für die Gewinnermittlung. Ob Sie eine kaufmännische Buchführung oder eine „vereinfachte“ Buchführung erstellen, richtet sich nach Umsatz- und Gewinnobergrenzen.
Erleichterungen bei den Aufzeichnungen und bei der Umsatzsteuer gibt es für Kleinunternehmer. Kleinunternehmer können aufgrund lediglich geringer Umsätze von bestimmten umsatzsteuerlichen Pflichten befreit werden, was sich nach bestimmten Gewinn- und Umsatzgrößen richtet.
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung ist ein Wahlrecht. Die richtige Wahl Anwendung oder Verzicht der Kleinunternehmerregelung hängt von vielen Umständen ab, welche unbedingt bereits im Vorfeld mit Ihrem steuerlichen Berater abzustimmen sind.
Unsere Steuerberaterleistungen
Sie können uns mit unseren Leistungen komplett beauftragen, dann haben Sie den Vorteil, daß Sie den Rücken frei haben für Ihr Unternehmen. Einen Überblick unserer Leistungen erhalten Sie hier.
Wenn Sie Ihre Buchführung und Ihre Lohnabrechnungen selbst erstellen wollen, kein Problem. Sie übergeben uns Ihre Buchführung und Ihre Belege. Wir übernehmen Ihre Buchführung, überprüfen und erstellen Ihren Jahresabschluß und Ihre Steuererklärungen.
Gerade im Kleinunternehmerbereich mit den entsprechenden umsatzsteuerlichen Erleichterungen und erleichterten Aufzeichnungspflichten, ist es oftmals sinnvoll, wenn Sie Ihre Aufzeichnungen selbst erledigen, und nur die Erstellung Ihres Abschlusses und der Steuererklärungen in Auftrag geben.
Unser Motto ist es, Sie da abzuholen, wo Sie uns am Dringendsten benötigen. Gerne besprechen wir mit Ihnen unsere Leistungen.
Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen im Unternehmerbereich.